Maibaumkürzung am 30.11.2012
In Bayern darf aus versicherungsrechtlichen Gründen ein Maibaum generell nicht länger als viereinhalb Jahre stehen. Zudem müssen seit 2005 Maibäume nach zwei Jahren jährlich von einem Gutachter auf Standfestigkeit geprüft werden. Der Maibaumverein hat dafür die Kosten zu tragen. Das gilt deshalb auch in Thalkirchen.
Auch unser aus Anlass der 15-jährigen Vereinsgründung am 15. Mai 2010 aufgestellte Maibaum musste eine derartige Inspektion im November über sich ergehen lassen. Das Ergebnis traf uns wie ein Blitz aus heiterem Himmel: Der Stamm hat Pilzbefall! Weil durch die Schwindrisse Feuchtigkeit in den Stamm dringt, breiten sich Pilze aus und machen das Holz morsch. Deshalb schrieb der Gutachter vor, unseren schönen Maibaum bis zum 10. Dezember um ca. 5 Meter zu kürzen, um ihn über den Winter zu retten.
Im Mai/Juni 2013 entscheidet dann der Gutachter ob der Maibaum vollends abgeholzt werden muss. Das wäre zwar schade, aber wir würden das wie 2009 wieder mit einen Fest verbinden. Das damalige Fest wurde von der Bevölkerung sehr gut angenommen. Wir laden Sie jetzt schon dazu herzlich ein und werden Sie rechtzeitig darauf aufmerksam machen.
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